Neue Verordnungen schützen Patienten vor Beauty-Pfusch

Geänderte Rechtsvorschriften zum Einsatz von Fillern und Energy based Devices ab 2021: Mit den Verordnungen NiSV und MDR will der Gesetzgeber ab dem kommenden Jahr Patienten in der ästhetischen Medizin besser vor Laienanwendern und schlecht geprüften Medizinprodukten schützen.

(Bochum/01.12.2020) Bis zum heutigen Tag dürfen Heilpraktiker, Kosmetiker oder Tätowierer ganz offiziell ästhetische Therapien, insbesondere dermatologische Laserbehandlungen durchführen, ohne die nötige Sach- und Fachkunde nachweisen zu müssen. Das wird sich ändern. Ab dem 01.01.2021 tritt eine neue deutsche…

Lesenwerter Artikel: Evidenz der Wirksamkeit von Botulinum A auf nächtliches Zähneknirschen (nokturnalen Bruxismus) und bei "Facial Slimming"

David Conrad / Sebastian Cotofana / Michael Alfertshofer / Christian Raulin

In dieser Arbeit wird die Evidenz zur Wirksamkeit von Botulinum A auf nächtliches Zähneknirschen (nokturalen Bruxismus) sowie bei "Facial Slimming" in der ästhetischen Medizin dargelegt.

Die hieraus ableitbaren praxisrelevanten Daten zur klinischen Indikationsstellung, realistischen Abwägungen möglicher Risiken und Nebenwirkungen sowie Therapieplanung und Anwendung (Dosierung) werden vor dem Hintergrund anatomischer und patho-physiologischer Konzepte beleuchtet.

Pressemitteilung: Aufklärungskampagne #MitSicherheitschoen - Besserer Schutz für Patienten

Besserer Schutz für Patienten: Dermatologen und plastische Chirurgen der DGBT fordern Verschreibungspflicht für Fillertherapien und starten Aufklärungskampagne #MitSicherheitschoen

(Frankfurt am Main/05.03.2020) Im Medizinprodukterecht stehen einschneidende Änderungen bevor. Ab dem 26. Mai 2020 ist die neue EU-Medizinprodukte-Verordnung verbindlich anzuwenden. Das wird auch den Markt für die sogenannten „Dermal Filler“ auf Basis von Hyaluronsäure betreffen. Von Ende Mai an gelten für die Einfuhr dieser Produkte strengere Regeln, was es Importeuren minderwertiger Produkte schwerer machen…

DGBT Radiobeitrag zur GfK-Beauty-Umfrage der DGBT e.V.

Attraktivität bedeutet für die Hälfte der befragten Frauen straffe und faltenfreie Haut, auch im Alter. Trotzdem kann sich nur jede fünfte Frau vorstellen, eine Schönheitsbehandlung durchführen zu lassen, z.B. mit Botox. Der Grund dafür sind häufig Vorurteile, die Dr. Boris Sommer, 1. Vorsitzender der DGBT e.V., in diesem Radiobeitrag benennt und zu entkräften vermag.

Hören Sie sich den gesamten Beitrag hier bei Soundcloud an.


Große deutsche Umfrage im Auftrag der DGBT zu Schönheit im Alter: Über die Hälfte aller Frauen definieren Attraktivität über faltenfreie Haut

Eine aktuelle Umfrage der GfK im Auftrag der Deutschen Gesellschaft für Ästhetische Botulinumtoxin-Therapie e.V. (DGBT e.V.)[1] zeigt: Jede fünfte Frau kann sich zukünftig eine Schönheitsbehandlung mit Botulinum[2] vorstellen, bei Fillern zur Aufpolsterung von Falten sind es sogar rund zwei Drittel der Befragten. Ältere Frauen über 50 Jahre stehen der Behandlung dabei kritischer gegenüber als jüngere. Was alle Befragten eint, ist, dass Schönheit mit zunehmendem Alter gleichbleibend wichtig ist.

[1] Umfrage der Gesellschaft für Konsumforschung (GfK) im Auftrag der Deutschen Gesellschaft für…