Trotz Warnung von RKI nach Vergiftungen nach „Magen-Botox“ – Ästhetische Botulinum-Behandlungen in Deutschland sicher

Die DGBT steht seit mehr als 20 Jahren für die Qualitätssicherung im Umgang mit Botulinum- und Fillerpräparaten in der ästhetischen Behandlung. Im Rahmen der Referententagung in München wurden unter anderem auch mögliche Bedenken der Patient*innen durch die Schlagzeilen zu den Botulismusfällen diskutiert. Es gibt zumindest für die ästhetische Anwendungen Entwarnung! In Deutschland gibt es seit der Erstzulassung eines Botulinumpräparates für die ästhetische Gesichtsbehandlung vor über 20 Jahren keinen einzigen dokumentierten Fall von Botulismus. Laut Dr. med. Alexandra Ogilvie, der…

Pressespiegel aktualisiert: "Botulinum A zur ästhetischen Gesichtsverschmälerung und Harmonisierung der fazialen Proportionen"

Zusammenfassung: In dieser Arbeit wird die Anwendung von Botulinum A zur ästhetischen Gesichtsverschmälerung und Harmonisierung der fazialen Proportionen differenziert dargelegt. Neben der Wirksamkeit in den seit Jahrzehnten bekannten Bereichen der Faltenreduktion und Rejuvenation stellt Botulinum A zur Verschmälerung sowie Definition des unteren Gesichtsdrittels und der Kieferlinie eine hocheffektive und nachhaltige, nicht-chirurgische therapeutische Option dar.

5 Tipps vom Experten gegen Beauty-Pfusch - Geänderte Rechtsvorschriften zum Einsatz von Fillern und Energy based Devices ab 2021

Ab dem 01.01.2021 tritt eine neue deutsche Verordnung in Kraft, die Patienten vor unsachgemäßen Schönheitseingriffen mit Geräten schützen soll. Die überarbeitete Verordnung zum Schutz vor schädlichen Wirkungen nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung am Menschen (NiSV) legt fest, dass nur noch besonders geschulte Ärzte Geräte zur Gefäßentfernung, Hautstraffung oder Tattooentfernung einsetzen dürfen.

Neue Verordnungen schützen Patienten vor Beauty-Pfusch

Geänderte Rechtsvorschriften zum Einsatz von Fillern und Energy based Devices ab 2021: Mit den Verordnungen NiSV und MDR will der Gesetzgeber ab dem kommenden Jahr Patienten in der ästhetischen Medizin besser vor Laienanwendern und schlecht geprüften Medizinprodukten schützen.

DGBT Kampagne zur Patientensicherheit gestartet

Patientensicherheit: Wer darf was bei ästhetischen Behandlungen?

Diese Behandlungen scheinen nicht so kompliziert zu sein und locken daher eine Reihe von Anwendern auf den Plan, mit oft fatalen Folgen. Wie können sich Patienten schützen? Die DGBT Kampagne zur Patientensicherheit klärt auf!

DGBT Radiobeitrag zur GfK-Beauty-Umfrage der DGBT e.V.

Attraktivität bedeutet für die Hälfte der befragten Frauen straffe und faltenfreie Haut, auch im Alter. Trotzdem kann sich nur jede fünfte Frau vorstellen, eine Schönheitsbehandlung durchführen zu lassen, z.B. mit Botox. Der Grund dafür sind häufig Vorurteile, die Dr. Boris Sommer, 1. Vorsitzender der DGBT e.V., in diesem Radiobeitrag benennt und zu entkräften vermag.

Hyaluronsäurefiller und Botulinumtoxin zum Schleuderpreis bei der Kosmetikerin

Ja dürfen die das denn? Diese Frage stellen sich Mediziner, die die Werbung eines Kosmetikinstitutes für Faltenbehandlung mit Botulinumtoxin und/oder Faltenunterspritzung mit Hyaluronsäure sehen. Offensiv wird hier für ästhetische Leistungen geworben, die eigentlich in die Hand eines Arztes gehören. Und damit nicht genug: unter Ankündigung von Rabatten, Sonderaktionen und Kombipaketen werden Kunden angelockt und die Preise auf dem seriösen Markt unterboten. Der Mediziner, selbst den engen Vorschriften des ärztlichen Standesrechtes unterworfen, hat hierfür wenig Verständnis.

Erste Zulassung eines Botulinum-Präparates zur ästhetischen Verbesserung von Krähenfüßen

Im November 2013 erhielt Vistabel ® (Botulinumtoxin Typ A der Firma Allergan) vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte BfArM die Zulassung zur Behandlung sogenannter „Krähenfüße“ (periorbitale Lachfältchen).

 

Grundlage der Zulassung waren zwei große internationale Phase-III-Studien an mehr als 1350 Patienten. Dabei ergab sich bei allen mit Verum behandelten Patienten an Tag 30 im Vergleich zur Placebo-Kontrollgruppe ein komplettes Verschwinden oder deutliche Verbesserung von Krähenfüßen; diese hielt im Durchschnitt 4 Monate.