Deutsche Gesellschaft für ästhetische Botulinum- und Fillertherapie e.V.

Neue Verordnungen schützen Patienten vor Beauty-Pfusch

Geänderte Rechtsvorschriften zum Einsatz von Fillern und Energy based Devices ab 2021: Mit den Verordnungen NiSV und MDR will der Gesetzgeber ab dem kommenden Jahr Patienten in der ästhetischen Medizin besser vor Laienanwendern und schlecht geprüften Medizinprodukten schützen.

Geänderte Rechtsvorschriften zum Einsatz von Fillern und Energy based Devices ab 2021: Mit den Verordnungen NiSV und MDR will der Gesetzgeber ab dem kommenden Jahr Patienten in der ästhetischen Medizin besser vor Laienanwendern und schlecht geprüften Medizinprodukten schützen.

(Bochum/01.12.2020) Bis zum heutigen Tag dürfen Heilpraktiker, Kosmetiker oder Tätowierer ganz offiziell ästhetische Therapien, insbesondere dermatologische Laserbehandlungen durchführen, ohne die nötige Sach- und Fachkunde nachweisen zu müssen. Das wird sich ändern. Ab dem 01.01.2021 tritt eine neue deutsche Verordnung in Kraft, die Patienten vor unsachgemäßen Schönheitseingriffen mit Geräten schützen soll.

Lesen Sie alle Informationen in der Pressemitteilung des Katholischen Klinikum Bochum gGmbH