Genügt die Heilpraktiker-Erlaubnis für die Faltenunterspritzung mit Hyaluronsäurefillern und für die Behandlung mit Botulinumtoxin?
Anders als die Ärzteschaft sind Heilpraktiker nicht einem über Jahrhunderte gewachsenen Standesrecht mit all seinen Anforderungen an eine Berufsausübung unterworfen, bei der der Patient und nicht das eigenwirtschaftliche Interesse des Arztes im Mittelpunkt steht. Gleichzeitig werden sie auch nicht durch berufsbezogene Vorgaben für Werbung und Öffentlichkeitsarbeit eingeschränkt. Für den Heilpraktiker besteht keine Bindung an eine bestimmte Gebührenordnung. Während der Arzt bei der Abrechnung seiner ärztlichen Tätigkeit an die Vorgaben der Gebührenordnung für Ärzte gebunden ist, und diese nach…