DGBT Radiobeitrag zur GfK-Beauty-Umfrage der DGBT e.V.

Attraktivität bedeutet für die Hälfte der befragten Frauen straffe und faltenfreie Haut, auch im Alter. Trotzdem kann sich nur jede fünfte Frau vorstellen, eine Schönheitsbehandlung durchführen zu lassen, z.B. mit Botox. Der Grund dafür sind häufig Vorurteile, die Dr. Boris Sommer, 1. Vorsitzender der DGBT e.V., in diesem Radiobeitrag benennt und zu entkräften vermag.

Große deutsche Umfrage im Auftrag der DGBT zu Schönheit im Alter: Über die Hälfte aller Frauen definieren Attraktivität über faltenfreie Haut

Eine aktuelle Umfrage der GfK im Auftrag der Deutschen Gesellschaft für Ästhetische Botulinumtoxin-Therapie e.V. (DGBT e.V.) zeigt: Jede fünfte Frau kann sich zukünftig eine Schönheitsbehandlung mit Botulinum vorstellen, bei Fillern zur Aufpolsterung von Falten sind es sogar rund zwei Drittel der Befragten. Ältere Frauen über 50 Jahre stehen der Behandlung dabei kritischer gegenüber als jüngere. Was alle Befragten eint, ist, dass Schönheit mit zunehmendem Alter gleichbleibend wichtig ist.

Genügt die Heilpraktiker-Erlaubnis für die Faltenunterspritzung mit Hyaluronsäurefillern und für die Behandlung mit Botulinumtoxin?

Anders als die Ärzteschaft sind Heilpraktiker nicht einem über Jahrhunderte gewachsenen Standesrecht mit all seinen Anforderungen an eine Berufsausübung unterworfen, bei der der Patient und nicht das eigenwirtschaftliche Interesse des Arztes im Mittelpunkt steht. Gleichzeitig werden sie auch nicht durch berufsbezogene Vorgaben für Werbung und Öffentlichkeitsarbeit eingeschränkt. Für den Heilpraktiker besteht keine Bindung an eine bestimmte Gebührenordnung. Während der Arzt bei der Abrechnung seiner ärztlichen Tätigkeit an die Vorgaben der Gebührenordnung für Ärzte gebunden ist, und diese nach…

Hyaluronsäurefiller und Botulinumtoxin zum Schleuderpreis bei der Kosmetikerin

Ja dürfen die das denn? Diese Frage stellen sich Mediziner, die die Werbung eines Kosmetikinstitutes für Faltenbehandlung mit Botulinumtoxin und/oder Faltenunterspritzung mit Hyaluronsäure sehen. Offensiv wird hier für ästhetische Leistungen geworben, die eigentlich in die Hand eines Arztes gehören. Und damit nicht genug: unter Ankündigung von Rabatten, Sonderaktionen und Kombipaketen werden Kunden angelockt und die Preise auf dem seriösen Markt unterboten. Der Mediziner, selbst den engen Vorschriften des ärztlichen Standesrechtes unterworfen, hat hierfür wenig Verständnis.

Erste Zulassung eines Botulinum-Präparates zur ästhetischen Verbesserung von Krähenfüßen

Im November 2013 erhielt Vistabel ® (Botulinumtoxin Typ A der Firma Allergan) vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte BfArM die Zulassung zur Behandlung sogenannter „Krähenfüße“ (periorbitale Lachfältchen).

 

Grundlage der Zulassung waren zwei große internationale Phase-III-Studien an mehr als 1350 Patienten. Dabei ergab sich bei allen mit Verum behandelten Patienten an Tag 30 im Vergleich zur Placebo-Kontrollgruppe ein komplettes Verschwinden oder deutliche Verbesserung von Krähenfüßen; diese hielt im Durchschnitt 4 Monate.

Vom „Wurstgift“ zum vielseitig eingesetzten Medikament und zur „Schönheitswunderwaffe“

Botox feiert Geburtstag:

Vor 20 Jahren erfolgte in Deutschland die Erstzulassung zur medizinischen Anwendung.

 

Erfolgsstory des Botulinum-Proteins:

Der schwäbische Arzt Justinus Kerner beschrieb im Jahr 1815 zum ersten Mal das Auftreten von Lähmungserscheinungen nach dem Verzehr verdorbener Würste. Die eigentliche Ursache wurde aber erst im Jahr 1895 durch den belgischen Mediziner Emile van Ermengem entdeckt: Bakterien bilden ein Protein, das die Lähmungserscheinungen auslöst. Die Bakterien nennt er Bacillus botulium (botulus= lat. Wurst), das Protein Botulinumtoxin („Wurstgift“).

 

Patienteninformationsmaterial für DGBT Mitglieder

Sie sind Mitglieder der DGBT, haben DGBT-Kurse absolviert und damit sich besonders umfangreich auf dem Gebiet der ästhetischen Injektionsverfahren weitergebildet?

Nun sollen das aber auch Ihre Patienten erfahren und die entsprechenden Leistungen nachfragen. Die DGBT hat firmenunabhängiges Informationsmaterial in Form einer sehr ausführlichen Patienteninformationsbroschüre zum Thema Botulinum und Filler, sowie eines Flyers erarbeitet, mit denen Sie Patienten umfassend informieren können, sowie auch auf die genannten Behandlungen aufmerksam machen.