DGBT Kampagne zur Patientensicherheit

#mitsicherheitschön – Patientensicherheit in der ästhetischen Botulinum- und Fillerbehandlung

Minimal‐invasive ästhetische Behandlungen mit Botulinum- und Fillerbehandlungen – auch Injectables genannt - erfahren seit mehreren Jahren immer mehr Zuwachs in der Nachfrage. Die logische Konsequenz in diesem Sektor ist ein Wachstum des Angebots, was unter anderem auch zur Folge hat, dass auch Behandler mit wenig Erfahrung minimal-invasive Injektionstherapien anbieten und/oder auch die verwendeten Produkte über nicht zulässige Quellen beziehen. Auch das Thema Aus- und Weiterbildung wird für Kolleginnen und Kollegen immer undurchsichtiger. Welches Angebt hilft mir, mich zu verbessern und sicher in der Injektionstherapie zu werden?

Ein weiterer Aspekt, der uns als Fachgesellschaft Anlass zu mehr Aufklärung im Sinne der Patientensicherheit gibt, ist die Bagatellisierung von medizinischen Behandlungen in den Sozialen Medien. Vor allem für junge Patient*innen werden Angebot und Qualifikation des Arztes/der Ärztin immer unübersichtlicher.

Deshalb startet die Deutsche Gesellschaft für ästhetische Botulinum- und Fillertherapie e.V. die Kampagne „#mitsicherheitschön“, um sowohl interdisziplinär, als auch auf Patientenseite hinsichtlich Arztwahl und Qualifikation für eine bessere Aufklärung, mehr Transparenz und Sicherheit in der Behandlung zu sorgen.

Filler & Botulinumbehandlung: Wer darf was?

Die aktuelle Gesetzeslage sagt, dass approbierte Ärzte uneingeschränkt mit Fillern und Botulinum behandeln dürfen. Gesetzlich dürfen auch Heilpraktiker mit Fillern behandlen, mit Botulinumtoxin jedoch nicht, da es sich hierbei um ein vercshreibungspflichtiges Medikament handelt. Allen anderen Berufsgruppen, wie Kosmetikerinnen, sind invasive Behandlungen mit Botulinum und Fillern per Gesetz untersagt.

Botulinum gilt als Medikament und ist daher in Deutschland verschreibungspflichtig. Filler hingegen sind als frei verkäufliches Medizinprodukt eingestuft und können somit von jedem erworben werden. Aufgrund dieser juristischen Lücke ist es Nicht-Ärzten möglich, Filler rezeptfrei zu beziehen und an Patienten anzuwenden.

In der Realität sind Regelverstöße mit Behandlungen in Instituten, in Friseursalons und Hotelzimmern trotz vielzähliger medialer Berichterstattung keine Seltenheit. Zwar gibt es zwischenzeitlich einige juristische Präzedenzfälle, dennoch ist die Unsicherheit gerade bei den Patienten und Patientinnen sehr groß hinsichtlich der erforderlichen Qualifikation für eine ästhetische Injektionsbehandlung.

Hier setzt #mitsicherheitschön an und klärt u.a. gemeinsam mit den anderen großen Fachgesellschaften für Ästhetische Medizin und Plastische Chirurgie auf.

Kompetenz und Sicherheit als oberste Priorität

Komplikationen sind bei sachgerechter Botulinum- und Fillerbehandlung zwar eher selten, können aber bei Hyaluronsäure-Injektionen von ästhetischen „Unfällen“ über Infektionen bis zu gefährlichen Gefäßkomplikationen mit Nekrosen und schließlich zur Erblindung führen. Den meisten Patienten ist nicht klar, dass derartige Risiken bestehen und leider fehlt auch ‘Laien-Behandlern‘ häufig dieser Wissen. Deshalb sollte jeder Anwender im Notfall kompetent und rasch mit Nebenwirkungen umgehen können. All dies ist Ärzten möglich, die sich entsprechend fortbilden und zum Beispiel das Medikament Hyaluronidase im Kühlschrank bereit halten können, um es bei schwerwiegenden Komplikationen einzusetzen.

Fortbildungen und Zertifizierungen für Ärzt*innen

Ärzte verfügen bereits über eine fundierte Ausbildung, solides anatomisches Wissen und kennen die korrekten, hygienischen Injektionstechniken. Da es keine feste Weiterbildungsordnung für Botulinum und Filler gibt, bietet die DGBT industrieunabhängige, von den Ärztekammern zertifizierte Fortbildungen an, um die ästhetischen Injektionsverfahren mit Botulinum und Fillern als medizinisch sichere und seriöse Therapien anzubieten – dem zentralen Anliegen der DGBT.

Dennoch zählt auch der Weiterbildungsmarkt mittlerweile zu den Wachstumsmärkten. So kommt es vor, dass Anbieter ihren potenziellen Teilnehmer*innen innerhalb von reinen Onlinekursen versprechen, sich die notwendigen Fertigkeiten für Filler- und Botulinumbehandlungen zu erlangen. Die praktische Erfahrung ist bei einer Tätigkeit, die neben dem theoretisch notwenigen Wissen in der Behandlungsregion vor allem aber auf die praktischen Fertigkeiten der Ärzte abzielt, unabdingbar. Daher sind Zertifikate aus Online-Weiterbildungen als sehr skeptisch anzusehen. Auf Seiten der Patienten ist hier leider Initiative gefragt. Sie müssen sich vor Ihrer Behandlung selbstständig informieren, ob die angegebene Qualifikation des Wunschbehandlers auch tatsächlich gegeben ist.

Onlineshops als Bezugsquelle für „Jedermann“

Ein weiteres Problem stellen Onlineshops und Anbieter wie Amazon, Temu, internationale Onlineapotheken andere dar. Während in Deutschland klar geregelt ist, welche Produkte auf dem Markt Zulassungen erhalten, können Filler- und sogar auch Botulinum-Produkte per Klick erworben werden. Neben der freien Zugänglichkeit ist auch die nicht sichergestellte Qualität der Produkte ein Problem, da viele Produkte – gerade aus dem asiatischen Raum – häufig aus Low-Budget-Produktionen kommen und nicht den europäischen bzw. deutschen Standards unterliegen. Im Zweifel kauft man verunreinigte Produkte, die schlimme Infektionen und andere Nebenwirkungen zur Folge haben können.

Rabatte & Specials: Werbung für ästhetische Behandlungen

Warum werben manche Ärzte so viel und andere nicht? Die zunehmende Digitalisierung lässt ein Verschwimmen der Grenzen, die durch das Heilmittelwerbegesetz (HWG) geregelt sind, zu. Ärzte dürfen sachlich und wahrheitsgemäß informieren – also zum Beispiel durch Weiterbildung erworbene Bezeichnungen und sonstige Qualifikationen darstellen, Tätigkeitsschwerpunkte und organisatorische Hinweise ankündigen, aber auch im Sinne der Patientenaufklärung tätig werden. Z.B. mit Erklärvideos auf der eigenen Website oder in den Sozialen Medien. Sie dürfen aber weder mit Specials, noch mit Vorher-Nachher-Fotos werben. Dies geht nur im direkten Patientenkontakt während z.B. des Beratungsgesprächs. Leider lässt auch hier eine nicht ganz klare Gesetzregelung zu, dass Beautyketten und andere als GmbH firmierte Praxen und Kliniken mit Specials und Rabatten offensiv wirbt. Denn hier agiert nicht direkt der Arzt werblich, sondern meist ein nicht-medizinscher Geschäftsführer, der für diesen Zweck eingesetzt wird.

! Eine Ausnahme bilden im Ausland niedergelassene oder tätige Ärzte. Da für sie das deutsche Heilmittelwerbegesetz nicht gilt !

Weitere Informationen zur DGBT, für Ärzte und Patienten, finden sich unter www.dgbt.de.